Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Die Sportveranstaltung wird von dem Verein IF Urban Sports e.V. oder einer Mitgliedsorganisation im Folgenden Veranstalter oder IF genannt – durchgeführt.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weitere Vertragsbestandteil.

(3) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Teilnahmebedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für den Veranstalter unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Sicherheitshinweise

(1) freies / nicht geleitetes Training: IF vermittelt und lebt eine Sportphilosophie, die von der normalen Vorgehensweise abweicht. Jeder Teilnehmer soll sich kreativ entfalten können, so dass wir so oft wie uns sinnvoll erscheint einen freien Übungsbetrieb einrichten. Um die Sicherheit zu gewährleisten, versuchen wir im Training Risikokompetenz, Selbsteinschätzung und eigenverantwortliches Handeln zu vermitteln. Dieses Konzept ist experimentell und nicht auf Sicherheitsaspekte geprüft.

(2)Ferienprogramme, Ferienkurse und Feriencamps sind generell auf eigener Gefahr. Die Teilnehmer werden zu beginn der Kurse in Fallschutz und dem sicheren Stürzen geschult und tragen die Verantwortung für ihr sicheres Training selbst.

(3) gefährliche Trainingsumgebung (gilt nicht für Workshops) Wir bieten Training draußen an und nutzen dabei unkonventionelle Wege wie beispielsweise das Klettern über Mauern, das Springen und Balancieren an teils über 2m hohen Abgründen und ohne Matte sowie das Bewegen an gefährlichen Gegenständen. Auch drinnen wollen wir diese Gefahrsituationen nachstellen und lassen so oft bewusst Fallschutz weg, damit wir die Teilnehmer bewusst Gefahren kennen lernen lassen, um dann die richtigen Entscheidungen zu vermitteln. Unser Sicherheitskonzept sieht vor, den Teilnehmer mit diesen Gefahren offen zu konfrontieren, um so die Selbsteinschätzung und Risikobewertung zu schulen.

(4) Sportgeräte: Wir setzen in unseren Workshops eigens entwickelte und selbst gebaute Sportgeräte ein. Obgleich die Materialien (größtenteils Holzplatten und Eisenstangen sowie Gerüstverbinder) auf ihre Belastung geprüft sind, steht eine TÜV-Prüfung auf die Sicherheit im sportlichen Einsatz noch aus.

(5) IF gibt auch manchmal freie Trainings/Events bekannt, die von den Mitgliedern selber organisiert werden. Bei diesen Aktionen ist der Verein nicht der Veranstalter. Die im Programm genannten Kontaktpersonen kümmern sich auf ehrenamtlicher Basis um den organisatorischen Rahmen (z. B. Zeit, Treffpunkt, Ort etc.). Ihnen obliegt nicht die Leitung /Verantwortung für die Inhalte oder Teilnehmer. Jeder Teilnehmer muss seine Fähigkeiten für die Aktionen selbst einschätzen. Die Verantwortung trägt jeder für sich selbst.

(6) Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dass die Benutzung der in der Anlage vom Betreiber zur Verfügung gestellten Attraktionen grundsätzlich Risiken bieten. Um möglichst Verletzungen zu vermeiden, werden Ihm zu Beginn des Trainings Benutzungs- und Sprungregeln bekannt gemacht. Der Teilnehmer akzeptiert diese als verbindlich. Darüber hinaus wird allen Anweisungen des Betreibers oder seines Personals unverzüglich Folge leisten. Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dass er bei Nichtbeachtung der Benutzungs- und Sprungregeln ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes verwiesen werden kann. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Mir ist bekannt, dass der Betreiber eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, übernimmt.

 

(5) Spezielle organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn und während der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung einzuleiten. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(6) Der Teilnehmer ist ist damit einverstanden das Bild-, Ton- und Video-Aufnahmen von Ihm zur Veröffentlichungen

auf Webseiten und in anderen Publikationen des IF Urban Sports e.V. und der Life in motion gGmbH unentgeltlich genutzt werden können.